Recht

Erfolgreiches E-Mail Marketing zeichnet sich dadurch aus, dass die E-Mails vom Empfänger erwünscht sind und diesem auch zuverlässig zugestellt werden.

Die Zusendung von Werbemails und Newslettern sowohl im privaten, als auch im gewerblichen Bereich ist nur bei vorheriger Einwilligung des Kunden erlaubt und durchführbar. Deswegen legen wir unser besonderes Augenmerk auf das Permission-Marketing – davon profitieren unsere Kunden.

Um den geschäftlichen Erfolg zu fördern und sich dabei auf rechtssicherem Terrain zu bewegen, empfehlen wir Ihnen, von der ersten Newsletter-Kampagne an professionelle E-Mails zu versenden.

 

  • Juristische Bewertung der Einrichtung oder Neuausrichtung Ihres E- Mail Marketing-Systems
    im Rahmen unserer Dienstleistung.
  • Klärung wettbewerbsrechtlicher Fragestellungen im E-Mail Marketing.
  • Überblick über aktuelle Rechtsprechung und rechtliche Entwicklungen im Online- Marketing.

Gern beraten wir Sie auch persönlich. Rufen Sie uns an unter +49 69 999 99 41 14.

Die erforderliche und ausdrückliche Einwilligung des Empfängers einer E-Mail liegt laut gängiger Gesetzeslage (siehe insbesondere § 7 Abs. 2,3 UWG-Gesetz) nur dann vor, wenn die Einwilligung zum E-Mail Versand tatsächlich von dem Konto stammt, an welches später die Werbemails ausgeliefert werden. Die geschieht durch die nochmalige Bestätigung der Anmeldung zum Newsletter durch den Kunden (Double-Opt-In) per Linkbestätigung.